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Ablauf und Kosten

Ablauf und Kosten

Selbstzahlende

Es gibt viele gute Gründe, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen – etwa bei einer angestrebten Verbeamtung, einem geplanten Wechsel in eine private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Manche unserer Patient:innen schätzen es auch, Psychotherapie als eine ganz persönliche Angelegenheit und bewusste Investition in die eigene Gesundheit zu gestalten.

Als Selbstzahler:in sind Sie unabhängig von Genehmigungsverfahren und Bearbeitungszeiten. Auch hier orientieren sich die Kosten an der GOP und betragen Stand Mai 2026 für eine Sitzung über 50 Minuten 134€. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse, um ein verbindliches und aktuelles Angebot zu erhalten. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Psychotherapie steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell steuerlich beraten.

Privat Versicherte & Beihilfe

Für privat versicherte Patient:innen sowie Beihilfeberechtigte werden die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen gemäß GOP/GOÄ, begleichen diese zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Art und Umfang der Kostenübernahme sind abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrem individuellen Tarif. Insbesondere bei einer Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe kann es zu unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Kostenverteilung und der bewilligten Sitzungsanzahl kommen.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Therapie darüber zu informieren, ob Psychotherapie Bestandteil Ihres Tarifs ist und ob Begrenzungen bestehen (z. B. maximale Sitzungsanzahl pro Jahr oder Erstattungshöhe).
  • Da die Antragsmodalitäten je nach Versicherung variieren, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob bestimmte Formulare oder Vordrucke erforderlich sind, und bringen Sie diese gegebenenfalls zum Erstgespräch mit.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis können wir leider keine Therapie direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

Vorlagen für notwendige Unterlagen, zum Beispiel eine Übersicht über mehrere Absagen von Psychotherapeut:innen mit Kassensitz, können Sie hier herunterladen. Die genauen Anforderungen können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Daher lohnt es sich, auf der Website Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Informationen zum Kostenerstattungsverfahren zu schauen.

Bitte sammeln Sie die Unterlagen vollständig und melden sich dann bei uns.

Wir prüfen Ihre Unterlagen und berücksichtigen Ihr Anliegen je nach freien Kapazitäten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Privatpraxis aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands nur eine begrenzte Anzahl von Therapieplätzen für gesetzlich versicherte Patient:innen anbieten können. Das Erstgespräch findet zunächst auf Selbstzahlerbasis statt, um das Kostenerstattungsverfahren in die Wege zu leiten.

Heilfürsorge

Für Soldat:innen übernimmt die Heilfürsorge der Bundeswehr die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt. Dort erhalten Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218)“ für zunächst fünf probatorische Sitzungen, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Genehmigung weiterer Sitzungen erfolgt anschließend erneut über den Truppenarzt oder die Truppenärztin.

Für Polizeibeamt:innen übernimmt die freie Heilfürsorge die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Dienststelle oder die zuständige Personalabteilung, um die notwendigen Unterlagen für die Kostenübernahme zu erhalten. Diese bringen Sie dann bitte zum Erstgespräch mit. Über die Genehmigung weiterer Sitzungen entscheidet anschließend Ihre Dienststelle.